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Rechtsanwältin für Migrationsrecht · Frankfurt am Main

Rechtsanwältin für
Migrationsrecht Frankfurt

Wir vertreten Sie bei Aufenthaltserlaubnis, Abschiebeschutz, Einbürgerung und Asylverfahren – kompetent und lösungsorientiert.

Mo–Do 10–17 Uhr  |  Fr 10–14 Uhr  |  0157 81505234

LangjährigeErfahrung
PersönlicheBeratung
MigrationsrechtSpezialisiert
Frankfurt& deutschlandweit

Unsere Schwerpunkte

Einbürgerung

Beratung und Vertretung im gesamten Einbürgerungsverfahren – von der Antragstellung bis zum deutschen Pass.

Beratung anfragen →

Arbeitsmigration

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Berufsanerkennung, Ausbildungsduldung.

Beratung anfragen →

Bildungsmigration

Studienaufenthalte, Sprachkurse, Praktika – wir begleiten Ihren Weg nach Deutschland.

Beratung anfragen →

Asylrecht

Asylantragstellung, Vertretung vor dem BAMF und Verwaltungsgerichten, Widerrufsverfahren.

Beratung anfragen →

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug, Visumverfahren, Abschiebeschutz.

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Antidiskriminierung

Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der Schule, Religionsfreiheit.

Beratung anfragen →

Warum Kanzlei Asiltürk?

Spezialisierung

Wir machen ausschließlich Migrationsrecht.

Mehrsprachig

Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Schnelle Reaktion

Wir handeln ohne Verzögerung.

Transparente Kosten

Kosten erfahren Sie bereits im Erstgespräch.

Das sagen unsere Mandanten

Schnellcheck

Haben Sie Anspruch auf eine Untätigkeitsklage?

Wenn Ihre Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag monatelang nicht bearbeitet, können Sie rechtlich vorgehen. Unser kostenloser Check zeigt Ihnen in 6 Fragen, ob das in Ihrem Fall möglich ist – und ob die Behörde dabei die Anwaltskosten trägt.

Jetzt Anspruch prüfen

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Der erste Schritt kostet nichts – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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BÜRORÄUME

Borsigallee 18
60388 Frankfurt am Main

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo–Do: 10:00–17:00 Uhr
Fr: 10:00–14:00 Uhr

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Häufige Fragen

Was kostet eine Erstberatung?

Die Kosten erfahren Sie transparent im Erstgespräch – bevor wir tätig werden. Es gibt keine versteckten Gebühren. Wir richten uns nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung?

In der Regel benötigen Sie 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, gesicherten Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, keine Vorstrafen sowie die Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Mein Einbürgerungsantrag wird seit Monaten nicht bearbeitet – was kann ich tun?

Nach 3 Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Wir vertreten Sie in diesem Verfahren und zwingen die Behörde zur Entscheidung.

Was ist eine Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung?

Eine Untätigkeitsklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem Sie die Behörde zur Bearbeitung zwingen können. Voraussetzung: mindestens 3 Monate seit Antragstellung ohne zureichenden Grund für die Verzögerung.

Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Stadt erheblich – von wenigen Monaten bis zu über 2 Jahren. Bei überlangen Bearbeitungszeiten können wir rechtlich eingreifen.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Wir beraten auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und zweckgebunden. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zu einem dauerhaften Aufenthalt ohne Zweckbindung.

Was soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

Reisepass oder Personalausweis, aktuellen Aufenthaltstitel, alle relevanten Bescheide und Schreiben der Behörden sowie bisherige Unterlagen zu Ihrem Anliegen.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Es ermöglicht Arbeitgebern, ausländische Fachkräfte schneller nach Deutschland zu holen. Die Ausländerbehörde koordiniert alle Schritte zentral – in der Regel innerhalb von 4 Wochen.

Mein ausländischer Berufsabschluss wird nicht anerkannt – was kann ich tun?

Sie können Widerspruch einlegen oder eine Teilanerkennung beantragen. In vielen Berufen sind Ausgleichsmaßnahmen wie ein Anpassungslehrgang möglich.

Ich habe eine Ausbildungsstelle in Deutschland – welches Visum brauche ich?

Sie benötigen ein Ausbildungsvisum nach § 16a AufenthG. Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Betrieb sowie ausreichende Sprachkenntnisse.