Rechtsanwältin für Migrationsrecht · Frankfurt am Main
Wir vertreten Sie bei Aufenthaltserlaubnis, Abschiebeschutz, Einbürgerung und Asylverfahren – kompetent und lösungsorientiert.
Mo–Do 10–17 Uhr | Fr 10–14 Uhr | 0157 81505234
Beratung und Vertretung im gesamten Einbürgerungsverfahren – von der Antragstellung bis zum deutschen Pass.
Beratung anfragen →Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Berufsanerkennung, Ausbildungsduldung.
Beratung anfragen →Studienaufenthalte, Sprachkurse, Praktika – wir begleiten Ihren Weg nach Deutschland.
Beratung anfragen →Asylantragstellung, Vertretung vor dem BAMF und Verwaltungsgerichten, Widerrufsverfahren.
Beratung anfragen →Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug, Visumverfahren, Abschiebeschutz.
Beratung anfragen →Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der Schule, Religionsfreiheit.
Beratung anfragen →Wir machen ausschließlich Migrationsrecht.
Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Wir handeln ohne Verzögerung.
Kosten erfahren Sie bereits im Erstgespräch.
Der erste Schritt kostet nichts – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
BÜRORÄUME
Borsigallee 18
60388 Frankfurt am Main
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo–Do: 10:00–17:00 Uhr
Fr: 10:00–14:00 Uhr
Die Kosten erfahren Sie transparent im Erstgespräch – bevor wir tätig werden. Es gibt keine versteckten Gebühren. Wir richten uns nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In der Regel benötigen Sie 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, gesicherten Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, keine Vorstrafen sowie die Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Nach 3 Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Wir vertreten Sie in diesem Verfahren und zwingen die Behörde zur Entscheidung.
Eine Untätigkeitsklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem Sie die Behörde zur Bearbeitung zwingen können. Voraussetzung: mindestens 3 Monate seit Antragstellung ohne zureichenden Grund für die Verzögerung.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Stadt erheblich – von wenigen Monaten bis zu über 2 Jahren. Bei überlangen Bearbeitungszeiten können wir rechtlich eingreifen.
Wir beraten auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und zweckgebunden. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zu einem dauerhaften Aufenthalt ohne Zweckbindung.
Reisepass oder Personalausweis, aktuellen Aufenthaltstitel, alle relevanten Bescheide und Schreiben der Behörden sowie bisherige Unterlagen zu Ihrem Anliegen.
Es ermöglicht Arbeitgebern, ausländische Fachkräfte schneller nach Deutschland zu holen. Die Ausländerbehörde koordiniert alle Schritte zentral – in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
Sie können Widerspruch einlegen oder eine Teilanerkennung beantragen. In vielen Berufen sind Ausgleichsmaßnahmen wie ein Anpassungslehrgang möglich.
Sie benötigen ein Ausbildungsvisum nach § 16a AufenthG. Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Betrieb sowie ausreichende Sprachkenntnisse.