6 Fragen – wir zeigen Ihnen sofort Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
In welchem Bundesland haben Sie den Einbürgerungsantrag gestellt?
Wann haben Sie den Einbürgerungsantrag gestellt?
Haben Sie alle geforderten Unterlagen vollständig eingereicht?
Wie hat die Behörde auf Ihren Antrag reagiert?
Haben Sie die Behörde bereits schriftlich an die Bearbeitung erinnert?
Liegen Vorstrafen oder laufende strafrechtliche Verfahren vor?
Auf Basis Ihrer Angaben erfüllen Sie die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen. Wir empfehlen eine umgehende Prüfung Ihres Falles.
Bei einer erfolgreichen Untätigkeitsklage trägt die Behörde die Anwaltskosten – für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Einige Voraussetzungen sind erfüllt, andere noch unklar. Eine anwaltliche Prüfung bringt Gewissheit und zeigt den richtigen Weg.
Jetzt anrufen – 0157 81505234 Oder Nachricht senden →Die gesetzliche Mindestwartezeit von 3 Monaten ist noch nicht erreicht oder es liegen besondere Umstände vor. Wir beraten Sie gerne zu Ihren aktuellen Möglichkeiten.
Trotzdem beraten lassen Oder Nachricht senden →