Kosten
Individuelle Beratung
Die Kosten für eine einstündige individuelle Rechtsberatung betragen 200€ inklusive Umsatzsteuer.
In einer individuellen Beratung können die konkrete Sach- und Rechtslage erörtert sowie Erfolgsaussichten etwaiger Schritte erläutert werden. Dabei wird Ihr konkreter Einzelfall mit allen Besonderheiten berücksichtigt. Um bestmögliche Beratungsergebnisse zu erzielen, sollten Sie alle notwendigen Dokumente zum Termin mitbringen oder vorab zusenden.
Mandatierung und Vertretung
Sofern nach einer Beratung weiterer Handlungsbedarf besteht oder Sie uns beauftragen, gegenüber Dritten für Sie tätig zu werden, wird das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach individueller Honorarvereinbarung abgerechnet.
Mit welchem zeitlichen Aufwand und welchen Kosten Sie rechnen müssen, besprechen wir mit Ihnen im Voraus.
Rechtsschutzversicherung
Zudem besteht die Möglichkeit die Kosten direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Angelegenheiten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Anliegen von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst ist, wenden Sie sich bitte an die „Schadenabteilung“ Ihrer Versicherung.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Für Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen, gibt es außergerichtlich die Möglichkeit der Beratungshilfe sowie gerichtlich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts. Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe muss das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ ausgefüllt und die erforderlichen Anlagen wie Einkommensnachweise beigefügt werden.